Energiesparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des Deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergie-verbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben.

Am 1. Oktober 2007 ist die neue (EnEV 2007) in Kraft getreten. Sie führt die Energieausweise für Gebäude - auch im Bestand – schrittweise und verpflichtend ein. Mit der EnEV sollen die CO2-Emmissionen reduziert und der Energiebedarf im Gebäudebereich gesenkt werden. Der Heizenergiebedarf von Gebäuden soll um durchschnittlich 30 Prozent gegenüber dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1995 gesenkt werden.

Die Anforderungen der EnEV zur Gebäudeenergieeffizienz können sowohl durch einen erhöhten baulichen Wärmeschutz als auch durch eine effiziente Anlagentechnik erfüllt werden. Der Einsatz von Erneuerbaren Energien soll unterstützt werden. Zur Umsetzung der Ziele werden Energieausweise für Neubauten und bei größeren Modernisierungsmaßnahmen auch für Altbauten verpflichtend. In vielen Fällen können die Anforderungen der Verordnung durch einen unkomplizierten Wechsel der Brennwerttechnik erfüllt werden und sogar die Bedingungen für die Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau für KfW-60 und KfW 40 erreicht werden. Dabei gelten eine reduzierte Abhängigkeit von fossilen, generativen Brennstoffen, als auch die Reduzierung von CO2-Ausstoß als besonders förderungswürdig.
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Förderprogramme

Die Investition in energiesparende und umwelt schonende Technologien, wird von Bund, Ländern, Gemeinden und nicht zuletzt von den Energieträgern unterstützt. Fast alle Energieträger bieten einen drastisch reduzierten Stromtarif für den Betrieb von Wärmepumpen an. Alle Investitionsmaßnahmen, die der Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Wohnungsbestand durchgeführt werden, - und damit auch der Einbau einer Wärme-pumpe, werden mit Krediten mit besonders günstigen Zinssätzen gefördert. KfW-Programm „Wohnraum-Modernisierung“ (ÖKO-PLUS)

Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ stellt zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien bereit. Seit dem 1. April 2009 ist z. B. das neue KfW-Förderprogramm „Energieeffizientes Bauen“ in Kraft getreten. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, deren jährlicher Primiärenergiebedarf 40 kWh bzw. 70kWh nicht überschreitet.

Informationen zu den entsprechenden Förderprogrammen erhalten sie von uns, oder auf der Homepage: www.kfw-foerderbank.de
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